Arzt muss vor Schönheits-OP alle Risiken nennen
Hamm (dpa) - Vor einer Schönheitsoperation ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten alle Nachteile und Risiken des Eingriffs schonungslos vor Augen zu führen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt.
Hamm (dpa) - Vor einer Schönheitsoperation ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten alle Nachteile und Risiken des Eingriffs schonungslos vor Augen zu führen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt.
Die Richter verurteilten einen Mediziner zur Zahlung von zunächst 10 000 Euro Schmerzensgeld, weil er eine Patientin nicht hinreichend aufgeklärt hatte (Az.: 3 U 263/05). Der Arzt habe die 36-Jährige lediglich einen Belehrungsbogen unterzeichnen lassen und verharmlosend erklärt, es sei nur vorübergehend mit Schmerzen zu rechnen. Tatsächlich hätte er im konkreten Fall auf das Risiko lebenslanger Schmerzen hinweisen müssen, so die Fachzeitschrift Versicherungsrecht 2006.
Die Frau hatte sich einer Brust-Vergrößerung unterzogen. Die Operation misslang. Die Brüste waren danach entstellt und sie leidet seither täglich unter stechenden Schmerzen.
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