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Psoriasis - Wie kann man das Leiden lindern?

Ungefähr zwei bis drei Prozent der mitteleuropäischen Bevölkerung sind von einer Form von Psoriasis – auch Schuppenflechte genannt – betroffen. Diese meist erblich bedingte und nicht ansteckende Hauterkrankung äußert sich durch stark schuppige Hautpartien und kann in manchen Fällen auch die Gelenke oder Finger- bzw. Fußnägel betreffen.

Die Schuppenflechte kann durch Pflege- und Medizinmittel, aber auch durch eine Ernährungsumstellung oder sogar eine psychotherapeutische Maßnahme gelindert werden.

Dadurch, dass diese Krankheit individuell bedingt und bei jedem Betroffen anders ausgeprägt ist, braucht der Patient eine individuell auf sich abgestimmte Therapie.

 

Innerliche und äußerliche Behandlungen

Wenn spezielle Pflegemittel und Medikamente keine Besserung schaffen, lindert oft nur eine Kur die oft sehr belastende Schuppenflechte. Der behandelnde Arzt kann nun eine Rehabilitationsmaßnahme anordnen und eine ambulante oder auch stationäre Kur empfehlen.

Psoriasis-Kuren sind darauf spezialisiert die Haut durch innerliche und äußerliche Behandlungen zu kurieren und die Symptome der Krankheit zu lindern. So kann der Patient mit verschiedenen medizinischen Cremes und Salben behandelt werden, oder auch in Bade- oder Lichttherapien durch die Bestrahlung mit künstlichem Licht eingebunden werden.

Bei einer starken Ausprägung der Schuppenflechte oder auch einer Psoriasis Arthritis kann der leitende Kurarzt auch innerliche Behandlungen durch verschiedene Arzneistoffe anordnen.

Zunehmende Erfolge versprechen auch medizinisch geleitete Ernährungsumstellungen, Akupunktur oder auch eine psychotherapeutische Begleitung der Kur. Gerade Techniken zur Entspannung stehen in vielen Kureinrichtungen im Vordergrund der begleitenden Therapie.

 

Zahlt die Versicherung dazu?

Abhängig von der verordneten Kurdauer beträgt eine durchschnittliche Rehabilitationsmaßnahme in der Regel drei Wochen. Die Kosten hierfür tragen die Renten- oder Krankenversicherungen, Zuzahlungen gehören jedoch in aller Regel dazu. So übernehmen bei ambulanten Kuren die Krankenkassen die kompletten Kosten der ärztlichen Behandlung und gewähren Zuschüsse für die Unterbringung, jedoch muss der Patient rund 15% der Kurmittelkosten tragen. Benötigt der Patient Anschlussheilbehandlungen, so gelten hierfür gesonderte und günstige Bedingungen.

Grundsätzlich ist mindestens alle vier Jahre eine Kur möglich. Insofern es medizinisch zur Linderung der Symptome erforderlich ist auch öfter.

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