Das Land Niedersachen gehört zur Bundesrepublik Deutschland und beheimatet ca. 7,8 Millionen Einwohner. Die gesetzliche Lage hinsichtlich des Rauchverbots in Niedersachsen stellt sich wie folgt dar: In den öffentlichen niedersächsischen Anstalten herrscht ein generelles Rauchverbot. Rauchen in abgetrennten Räumen ist allerdings gestattet. Im gastronomischen Bereich gestaltet sich die rechtliche Lage ein wenig komplizierter. Die sogenannten Einraumkneipen haben die Wahl, ob sie sich als Raucherkneipe anmelden wollen oder nicht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn keine Speisen serviert werden und der Zutritt für Minderjährige unter 18 untersagt ist. In größeren Gastbetrieben als auch in Discotheken sind vollständig umschlossene Räume zum Rauchen erlaubt. Diese müssen allerdings deutlich ausgewiesen sein. In Schulen, sowie in anderen Einrichtungen die Kinder oder Jugendliche aufnehmen ist das Rauchen nicht gestattet.
Rauchverbot in Deutschland
Mit dem Inkrafttreten des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) am 01.09.2007 ist es in Deutschland untersagt in Anstalten des Bundes zu rauchen. Selbiges gilt für den allgemein zugänglichen Personenverkehr. Zudem wurde das Mindestalter für den Kauf von Tabakartikeln auf 18 Jahre heraufgesetzt. Aufgrund des Bundesstaatsprinzips ist die rechtliche Lage in den einzelnen Anstalten der Bundesländer jedoch anders gestaltet. Ein totales Rauchverbot herrscht nur in Schleswig-Holstein, Bayern, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Wiederum unterschiedlich stellen sich die Landesregelungen im gastronomischen Bereich dar. Dies bereitet oftmals Kopfzerbrechen und die rechtliche Lage ist nicht immer allen Beteiligten klar. Verstöße gegen entsprechende Gesetze werden vielmals als Ordnungswidrigkeiten gewertet. Diese können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. In manchen Fällen kann dann nur noch der Gang zu einem Anwalt für Klarheit sorgen.
Gesetzliche und nicht gesetzliche Gründe für ein Rauchverbot
Es lassen sich vielzählige Gründe für Rauchverbote auffinden. Der Gesundheitsschutz ist als erstes zu nennen. Das Risiko einer Krebs-, einer Herz-Kreislauf- oder einer Atemwegserkrankung kann durch ein Rauchverbot gemindert werden. Weiterhin ist der Schutz vor dem Passivrauchen zu nennen. Hierunter ist die Einatmung von Tabakqualm aus der Luft des Raumes zu verstehen. Studien haben erwiesen, dass Passivrauchen durchaus eine schädliche Wirkung haben kann. Weiterhin kann der Jugendschutz als Grund für ein Rauchverbot sein. Besonders die jungen Mitglieder der Gesellschaft sind besonders schutzwürdig und wissen oftmals nicht welchen Gefahren sie sich aussetzen. Außerdem ist der Brandschutz zu nennen. Welche Gefahren von einer brennenden und vergessenden Feuerquelle ausgehen kann muss wahrlich nicht genauer erläutert werden. Schlussendlich muss jeder Mensch die Nachteile und die Vorteile des Rauchens für sich selbst gegeneinander abwägen.