Die Apotheke hat die Aufgabe, die gesamte Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Jedoch ist das manchmal gar nicht so einfach. Es gibt viele Aufgaben in der Apotheke zu erledigen, damit die Medikamente auch richtig beim Kunden ankommen.
Berufe in der Apotheke
Wer in einer Apotheke arbeiten möchte, kann zwischen drei verschiedenen Berufen wählen:
Apotheker, Pharmazeutisch Technischen Assistent/in (PTA) und Pharmazeutisch Kaufmännische Angestellte/r (PKA).
Jeder Beruf hat seine eigenen Kompetenz- und Aufgabenbereiche. Der Apotheker ist meist Denker und Lenker einer Apotheke. Er trägt dafür Sorge, dass jeder Kunde das richtige Arzneimittel bekommt. Die PTA unterstützt den Apotheker dabei, sie hilft ihm bei Beratung und Verkauf. Die PKA hält sich meistens im Hinterzimmer auf und kümmert sich dort um die Verwaltung der Apotheke.
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Im Jahr 1231 wurde vom römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. eine Konstitution, die „Liber Agustalis“, erlassen. Die Liber Augustalis war eine Gesetzessammlung für das Königreich Sizilien, die im Grunde den Machtanspruch des Königs und des Adeltums festigen sollte.
1241 gab es einen Nachtrag, den Edikt von Salerno, der den Arztberuf von dem des Apothekers abgrenzte. Ärzten war es von nun an verboten, eine Apotheke zu besitzen bzw. sich daran zu beteiligen. Zudem wurden die Preise für Arzneimittel gesetzlich geregelt um Preistreiberei vorzubeugen. Das Jahr 1241 gilt daher als das Gründerjahr der Apothekerschaft.
Der Apotheker stellt eine Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher. Damit er seine Aufgabe ohne Einschränkungen wahrnehmen kann, wurde ihm als Apothekenleiter quasi eine Monopolstellung zugeschrieben.
Seit dem 1. Januar 2004 haben sich durch die Gesundheitsreform viele Änderungen für den Apotheker und sein Berufsbild ergeben. So ließ der Gesetzgeber unter anderem das Mehrbesitz- und Versandverbot für Apotheken fallen. Daraus resultiert die heutige Vielzahl an Versandapotheken (Internet Apotheken). Des Weiteren wurde die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel aufgehoben. Für den Apotheker als Apothekenleiter ergeben sich daher neue Möglichkeiten im Bereich der Vermarktung und der Absatzmärkte.
Apotheker Berufsbild
In §1 der Bundesapothekerordnung heißt es: „Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes“.
Der Apotheker hat die Aufgabe, die gesamte Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hat der Apotheker in der Regel eine Ausbildungszeit von 5 Jahren wahrgenommen.
In der Apotheke ist er verantwortlich für die Beschaffung und Bereithaltung der Arzneimittel für die bedarfsgerechte Versorgung. Dazu gehört auch eine angemessene Beratung genüber dem Kunden, in der er Zusammensetzung, Wirkungsweise, Risiken und weitere relevanten Informationen an den Kunden weitergibt.
Der Apotheker übernimmt die letzte fachliche Kontrolle eines Arzneimittels oder Medizinprodukts, bevor dieses den Patienten erreicht.
Ist der Apotheker auch der Leiter einer Apotheke, so kommen weitere Aufgaben auf ihn zu. Er übernimmt die Leitung des Apothekenmanagements seiner Apotheke und trägt die Verantwortung für diese.
In Zeiten von Globalisierung und der Möglichkeit der Eröffnung von Versandapotheken ist es wichtig, dass der Apotheker neue Vertriebskanäle für sich entdeckt, um das wirtschaftliche Betreiben seiner Apotheke garantieren zu können.
Apotheker Ausbildung & Studium
Die Ausbildung zum Apotheker umfasst ein Pharmazie-Studium an einer Universität und eine anschließende praktische Ausbildung.
Das Grundstudium der Pharmazie hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Dort erlernt er die Grundlagen, die für ein Ausüben des Apothekersberufs notwendig sind. Zu den Themengebieten im Grundstudium gehören unter anderem die anorganische und organische Chemie, Pharmazeutische Analytik und die pharmazeutische Biologie. Im Grundstudium muss der Pharmazie Student ein achtwöchiges Praktikum, die sogenannte Famulatur, absolvieren. Dort knüpft er erste Kontakte mit der Berufspraxis.
An das Grundstudium schließt das Hauptstudium an, welches ebenfalls eine Regelstudienzeit von vier Semestern umfasst. Dort vertieft der angehende Apotheker seine Kenntnisse, die er im vorangegangenen Studium erlernt hat. Weitere Themengebiete sind unter anderem die Pharmazeutische und Klinische Pharmakologie und die Ernährungslehre.
Wurde das Studium erfolgreich abgeschlossen, folgt das Praktische Jahr (PJ), das insgesamt zwölf Monate umfasst. Die ersten sechs Monate muss der angehende Apotheker in einer öffentlichen Apotheke absolvieren. Die andere Hälfte kann in einer Krankenhausapotheke, einer Bundeswehrapotheke, an der Universität, in der Pharmaindustrie oder weiterhin in der öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Im Gehaltstarifvertrag vom 01.07.2007 ist vermerkt, dass Pharmaziepraktikanten in den ersten sechs Monaten 593 Euro und danach 826 Euro bekommen.
Der Abschluss zum Apotheker dauert also in der Regel insgesamt 5 Jahre, wovon 4 Jahre (8 Semester) an der Universität abgeleistet werden. In der Realität jedoch brauchten die Absolventen des Prüfungsjahres 2003 durchschnittlich 9,3 Semester (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur – Prüfungen an Hochschulen 2003).
Apotheker Tätigkeitsfelder
Dem Apotheker stehen nach einem erfolgreichen Studium viele Möglichkeiten im Bezug auf eine Beschäftigung offen. Viele Apotheker entscheiden sich für eine Beschäftigung in einer öffentlichen Apotheke. Neben der Herstellung von Rezepturen, wie Kapseln oder Salben, berät und bedient er die Kunden.
In einer Krankenhausapotheke ist der Apotheker für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln zuständig. Seine Tätigkeit umfasst hier die Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln. Der Apotheker berät seine Kunden über die Anwendung von Arzneimitteln.
In der Pharmazeutischen Industrie eröffnen sich dem Apotheker viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Durch seine fundierte Ausbildung ist es ihm möglich, den kompletten Werdegang, von der Herstellung bis zur Zulassung, eines Arzneimittels zu betreuen.
Es gibt noch viele weitere Tätigkeitsfelder für Apotheker, darunter fallen unter anderem Universitäten, Prüfungsinstitutionen und eine Anstellung bei der Bundeswehr.
Apotheker Gehalt
Arbeitet der Apotheker in einer öffentlichen Apotheke, ist der Verdienst meist an den Gehaltstarifvertrag gebunden. Der Verdienst ist für Approbierte nach den Berufsjahren gestaffelt. Im Gehaltstarifvertrag vom 01.07.2007 sind folgende monatliche Gehälter festgelegt worden.
1. Berufsjahr 2 898 Euro
2. bis 5. Berufsjahr 2 991 Euro
6. bis 10. Berufsjahr 3 213 Euro
ab dem 11. Berufsjahr 3 516 Euro
Höhere Gehälter werden in der Regel in Krankenhausapotheken oder in der Pharmaindustrie gezahlt. Die Einstiegsgehälter belaufen sich auf ca. 40 000 Euro pro Jahr.
Apotheker Zukunft und Stellenangebote
Insgesamt hat der Apotheker sehr gute Arbeitsmarkt-Chancen. Sein Wissen kann er nicht nur in der traditionellen Apotheke einbringen, sondern ist auch in Pharma-Unternehmen eine gefragte Fachkraft.
PTA
Der Beruf Pharmazeutisch-technische(r) Assistent(in) (PTA) wurde im Rahmen des „Gesetz über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten“ geschaffen. Änderungen im Arzneimittel- und Apothekenwesen haben dazu geführt, dass Apotheker Assistenten benötigen, die ihm bei pharmazeutischen Tätigkeiten hilft.
Die PTA unterstützt den Apotheker bei seinen pharmazeutischen Tätigkeiten. So hilft sie bei der Prüfung von Arzneimitteln, im Verkauf und bei der Herstellung von Rezepturen.
Neben einer Beschäftigung in öffentlichen Apotheken können PTAs auch in der pharmazeutischen Industrie oder im Rahmen der Arzenimittelüberwachung in Gesundheitsämtern tätig werden.
Die Ausbildung zur PTA erfolgt für die Dauer von 2 Jahren an einer Fachschule. Danach absolviert die PTA ein sechsmonatiges Praktikum in einer Apotheke.
Die Zukunftsaussichen des Stellenmarktes der PTAs ist eng mit der Situation der Apotheken verknüpft. Bei nicht vermeidbaren Stellenreduzierung werden PKA meist vor der PTA entlassen, da die PTA berechtigt ist, Arzneimittel an Kunden abzugeben.
PTA Berufsbild
Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sind hauptsächlich in öffentlichen Apotheken tätig. Dort sind sie gemeinsam mit dem Apotheker für die Kundenbetreuung zuständig. Sie beraten den Kunden über Neuerungen in der Pharmazie, Vorsorgemöglichkeiten und geben Hinweise zu einzelnen Arzneitmittel. Eine staatlich geprüfte PTA ist berechtigt, Arzneimittel abzugeben und hilft daher auch beim Verkauf mit.
Des Weiteren prüft die PTA den Lagerbestand der Apotheke. Sie nimmt gesetzlich vorgeschriebene Stichproben und führt Lagerkontrollen durch. Zudem registriert sie den Bestand an Gift und Betäubungsmitteln.
Unter der Aufsicht des Apothekers stellen PTA spezielle Tees her, rühren Salben zusammen oder füllen Kapseln mit bestimmten Wirkstoffen.
PTA Ausbildung
Für die Ausbildung zur PTA wird ein mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) benötigt. Die Ausbildung zur PTA erfolgt über eine Fachschule. Da die Bewerberanzahl das Angebot an Ausbildungsplätzen derzeit übersteigt, ist ein Auswahlverfahren an einer PTA-Schule die Regel. Anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und einem persönlichen Gespräch wird meist die Auswahl der Bewerber/innen bestimmt. Die schulischen Leistungen und praktische Erfahrung im Apothekenbereich spielen dabei meist eine entscheidene Rolle. Wer zuvor schon eine Ausbildung in der Apotheke als PKA (Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellte/r) absolviert hat, hat gute Chancen für eine Aufnahme.
Im theoretischen Unterricht einer PTA-Schule erlangen die angehenenden PTAs Kenntnisse in Fächern wie zum Beispiel pharmazeutische Chemie, EDV, Drogenkunde, Arzneimittelkunde und Botanik. Zudem wird auch in den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Mathe und Wirtschaft gelehrt.
Neben dem theoretischen Unterricht werden in den praktischen Übungen verschiedene Labore durchgeführt. So werden zum Beispiel verschiedene Flüssigkeiten untersucht oder verschiedene Arzneiformen wie Salben oder Zäpfchen hergestellt.
Während der schulischen Ausbildung müssen die angehenden PTAs ein vierwöchiges Praktikum (Famulatur) in einer Apotheke ableisten. Dort lernen sie die betrieblichen Abläufe einer Apotheke kennen und führen pharmazeutische Tätigkeiten durch.
Die schulische Ausbildung zur PTA endet mit einer Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Nach der zweijährigen Schulzeit schließt ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke an. Die angehenden PTAs erlangen nun vertiefte Kenntnisse im pharmazeutischen Bereich. Das Praktikum endet mit dem zweiten Teil der staatlichen PTA Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Berufsbezeichnung PTA verliehen. Der Beruf darf nur mit staatlicher Anerkennung ausgeübt werden.
Eine Vergütung während der Schulzeit erhält man als PTA nicht. Die Ausbildung an staatlichen PTA-Schulen muss nicht bezahlt werden, jedoch verlangen private PTA Schulen ein Schulgeld für die Ausbilung. Für das halbjährige Praktikum wird derzeit eine Vergütung von ca. 500 Euro bezahlt.
PTA Tätigkeitsfelder
Der größte Teil der angehenden PTAs entscheidet sich nach der Ausbildung für einen Arbeitsplatz in der Apotheke. Ihr Aufgabenbereich ist dort breit gefächert, so sind sie bei der Beratung und im Verkauf gegenüber dem Kunden tätig, prüfen Arzneimittel und Wirkstoffe, und stellen Rezepturen her. Die PTA arbeitet unter der Aufsicht des Apothekers und unterstützt ihn bei seinen pharmazeutischen Tätigkeiten.
In der Regel haben Krankenhäuser eine eigene Apotheke, bei der die Arzneimittelversorgung der Patienten sichergestellt wird. Für eine PTA ist in diesem Arbeitsumfeld der größte Unterschied im Gegensatz zu einer öffentlichen Apotheke, da sie hier keinen Kontakt zu den Kunden hat. In der Krankenausapotheke stellt sie Arzneimittel her, da im Krankhaus der Bedarf an selbst hergestellten Arzneimittel wesentlich größer ist. Des Weiteren kümmert sich die PTA um die Versorgung des Krankenhauses mit Pfelgeartikeln und pharmazeutischen Hilfsmitteln.
Eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit der PTA ist die pharmazeutische Industrie. Dort ergeben sich in den Forschungslaboren oder Prüfungsabteilungen interessante Tätigkeitsfelder. Sie arbeitet dort unter anderem in der analytischen Bestimmung von Arzneistoffen oder stellt verschiedene Arzneiformen her.
PTA Gehalt
Die ADEXA, die Apothekengewerkschaft, und die ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V.) verhandeln die Gehaltstarifverträge aus, die der Verdienst für tarifgebundene PTA bestimmen.
Mit dem Tarifvertrag vom 01.07.2007 wurde folgender Verdienst für PTA ausgehandelt:
Während dem Praktikum erhalten angehende PTA in der sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine monatliche Vergütung von 501 Euro.
Das monatliche Gehalt von ausgelernten Pharmazeutisch-technischen Assistenten ist nach Berufsjahren gestaffelt:
1. bis 2. Berufsjahr 1 724 Euro
3. bis 5. Berufsjahr 1 815 Euro
6. bis 8. Berufsjahr 1 982 Euro
9. bis 14. Berufsjahr 2 161 Euro
ab dem 15. Berufsjahr 2 253 Euro
Die Tarifverträge finden automatisch Anwendung, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglied in ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Die angestellte PTA müsste Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein und der Apothekenleiter Mitglied im ADA. Rund 90% der Apothekenleiter sind durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband übrigens automatisch Mitglied im ADA.
PTA Stellenangebote & Zukunft
Aufgrund ihrer erweiterten Befugnisse ist die PTA auch in Krisenzeiten wertvoll für den Apotheker. Durch ihre fundierte Ausbildung, haben PTAs auch die Möglichkeit innerhalb der Industrie eine Anstellung zu finden. Zum Beispiel können sie als Pharmareferenten ihr Wissen optimal einbringen.
PKA
Der Beruf PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r) entwickelte sich 1993 aus dem Beruf des Apothekenhelfers. Gehörten zu Zeiten des Apothekenhelfers noch Warenbewirtschaftung und unterstützende Tätigkeiten zum Hauptaufgabengebiet, so kümmert sich die PKA von heute überwiegend um die kaufmännischen Angelegenheiten.
Im Hinterzimmer der Apotheke erledigt die PKA die Buchführung und nimmt die telefonischen Bestellungen entgegen.
In der dreijährigen Ausbildung hat die PKA auch gelernt, mit den Datenverarbeitungssystemen in einer Apotheke umzugehen und die Geschäftsprozesse darin abzubilden.
Aufgrund der kaufmännischen und pharmazeutischen Ausbildung, ist eine PKA nicht zwingend an die Apotheke als Arbeitsplatz gebunden. Sie kann unter anderem auch in Drogeriemärkten oder im pharmazeutischen Großhandel tätig werden.
PKA Berufsbild
Die PKA arbeitet neben Apothekern und PTAs auch in der Apotheke. Sie übernimmt überwiegend die kaufmännischen Aufgaben, wie das Annehmen und Verbuchen von Lieferungen, Bearbeiten von Rechnungen und das Annehmen und Aufgeben von Bestellungen. Im Apothekenlager überprüft die PKA die Waren auf Verfall und Bestand.
Den Kunden berät sie im Bereich von freiverkäuflichen Artikeln wie Kosmetika und Hygieneartikel. Tagtäglich wünschen Kunden telefonischen mit der Apotheke. Vom Hinterzimmer aus nimmt die PKA diese Anrufe entgegen und hilft den Anrufenden gerne weiter.
Um dem Kunden die Ware ansprechend zu präsentieren, richtet die PKA das Schaufenster ein und stellt die Ware im Verkaufsraum aus. Auch die Planung von Werbekampagnen, wie Zeitungsinserate, gehören zum Aufgabenbereich der PKA.
PKA Ausbildung
Die Ausbildung zur Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) dauert in der Regel 3 Jahre und setzt einen Hauptschulabschluss voraus. Bei einer Hochschulreife ist es möglich, die Ausbildungsdauer auf 2 Jahre zu verkürzen.
Die Ausbildung wird von der Apothekenkammer organisiert, diese prüft die Ausbildungsverträge und nimmt auch die Prüfung ab.
Als duale Ausbildung findet die Lehre sowohl im Betrieb, in der Apotheke, als auch in der Berufsschule statt. Der Auszubildende besucht an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule, um Wissen über das Apothekensystem, die Warenwirtschaft oder die Datenverarbeitung zu erlangen. Die praktischen Erfahrungen werden in der Apotheke erworben.
Da sich die angehende PKA eher um die kaufmännischen Angelegenheiten einer Apotheke kümmert, gehören neben dem Fach Pharmazie auch Wirtschafts- und Betriebskunde zum Stundenplan. Sehr viele und umfangreiche Informationen zum Ausbildungsinhalt findet man auf PKA-Ausbildung.de.
PKA Auszubildende, die unter den Gehaltstarifvertrag fallen, erhalten während ihrer Ausbildung folgende Bezüge (Gehalttarifvertrag vom 01.07.2007):
1. Ausbildungsjahr 501 Euro
2. Ausbildungsjahr 567 Euro
3. Ausbildungsjahr 623 Euro
PKA Tätigskeitsfelder
Der überwiegende Teil der angehenden PKA strebt nach der Ausbildung eine feste Anstellung in einer öffentlichen Apotheke an. In der öffentlichen Apotheke erledigt die PKA überwiegend betriebswirtschaftliche Aufgaben.
Neben der Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke, ergeben sich noch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für eine PKA.
In Drogeriemärkten gilt sie als begehrenswertes Personal, da sie bereits in der Apotheke mit freiverkäuflichen Produkten wie Hygieneartikeln und Kosmetika in Kontakt war. Das ermöglicht ihr eine gute und zuverlässige Beratung gegenüber diesen Warengruppen.
In der pharmazeutischen Industrie kann die PKA den kaufmännischen Aufgabenbereichen nachgehen. Da sie bereits mit den Prozessen von Arzneimitteln vertraut ist, ist sie eine gern gesehene Mitarbeiterin in Pharmazie-Unternehmen.
Weitere Anstellungsmöglichkeiten für eine PKA sind unter anderem der pharmazeutische Großhandel oder die pharmazeutische Handelsvermittlungsbranche.
PKA Gehalt
Die ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken e.V.) und die ADEXA (Apothekengewerkschaft) verhandeln Tarifverträge aus, die das monatliche Gehalt für tarifgebundene PKAs bestimmen.
Mit dem Tarifvertrag vom 01.07.2007 wurde folgender Verdienst für PKAs ausgehandelt:
Während der Ausbildung erhält die PKA folgende Vergütung:
1. Ausbildungsjahr 501 Euro
2. Ausbildungsjahr 567 Euro
3. Ausbildungsjahr 623 Euro
Das Gehalt von ausgelernten Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellten ist nach Berufsjahren gestaffelt:
1. bis 2. Berufsjahr 1 497 Euro
3. bis 6. Berufsjahr 1 559 Euro
7. bis 9. Berufsjahr 1 619 Euro
10. bis 13. Berufsjahr 1 722 Euro
ab dem 14. Berufsjahr 1 852 Euro
Die Tarifverträge finden automatisch Anwendung, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Mitglied in ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Die angestellte PKA müsste Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein und der Apothekenleiter Mitglied im ADA. Rund 90% der Apothekenleiter sind durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband übrigens automatisch Mitglied im ADA.
PKA Stellenangebote & Zukunft
Als PKA kann es mitunter nicht ganz so einfach sein, ein gutes Stellenangebot zu finden. Das Internet bietet jedoch mehrere Möglichkeiten, das geeignete Stellenangebot zu finden.
Berufsorganisationen
Die Situation der Apotheken ist stark mit den Gegebenheiten des Gesetzgebers verknüpft. Damit bei einem Meinungsaustausch bei Veränderungen mit der staatlichen Seite nicht alle Apotheker zu Rate gezogen werden müssen, haben sich verschiedene Organisationen rund um den Apothekenberuf gebildet.
Die Organisationen sprechen bei solchen Angelegenheiten für die gesamte Apothekerschaft. Auf Landesebene haben sich die Landesapothekerkammern und Apothekerverbände gebildet. Diese beiden Berufsvertretungen agieren auf Bundesebene als Bundesapothekerkammer bzw. als Deutscher Apothekerverband (DAV).
Der Verband der Verbände ist die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), der die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekerverbände der Länder angehören.
Landesapothekerkammern
Die Landesapothekerkammern sind die berufliche Vertetung der Apothekerinnen und Apotheker. Es gibt insgesamt 17 Landesapothekerkammern, die im Prinzip deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer sind. Es gibt jedoch in Nordrhein-Westfahlen zwei Apothekerkammern, die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die Apothekerkammer Nordrhein.
Die Aufgaben der jeweiligen Landesapothekerkammern sind durch die Kammergesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt. Im Groben sind dies folgende Punkte:
– Erlass der Berufsordnung für Apotheker
– Vertretung der Apotheker in der Öffentlichkeit
– Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung
– Förderung der Fort- und Weiterbildung von Apothekern
– Organisation der PKA-Ausbildung
Jeder Apotheker ist zu einer Mitgliedschaft in seiner zuständigen Apothekerkammer gesetzlich verpflichtet. Mitarbeiter einer Apotheke müssen hingegen nur bei der Apothekerkammer gemeldet werden.
Auf Bundesebene sind die Landesapothekerkammern zur Bundesapothekerkammer (Arbeitsgemeinschaft deutscher Apothekerkammern) zusammengeschlossen.
Bundesapothekerkammer
Die Bundesapothekerkammer ist der Zusammenschluss der einzelnen Landesapothekerkammern. Hier werden gemeinsame Grundsätze für den Aufgaben- und Arbeitsbereich der einzelnen Apothekenkammern erarbeitet.
Für Landesapothekenkammern besteht hier die Möglichkeit eines gegenseitigen Meinungs- und Erfahrungsaustausches. Ebenso können sie hier als gemeinsames Sprachorgan gegenüber Institutionen auftreten und ihre Interessen gemeinsam vertreten.
Landesapothekerverbände
Die Landesapothekerverbände vertreten hauptsächlich die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken. So repräsentieren sie ihre Mitglieder in den tarif- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und führen Fortbildungen durch.
Eine Mitgliedschaft in einem Landesapothekerverband ist nicht verpflichtend, wird aber von vielen Apothekenleitern wahrgenommen. Der Bundesverband (DAV) der Landesapothekenverbände ist Inhaber des Apotheken A. Es darf nur von Mitgliedern oder mit Genehmigung geführt werden.
Deutscher Apothekerverband
Der Deutsche Apothekverband ev. (DAV) ist der Verbund aus den einzelnen Landesapothekerverbänden. Das Verbandslogo ist das verbreitete rote „Apotheken-A“, welches auch nur von Mitgliedern der Landesapothekenverbände oder mit Genehmigung geführt werden darf.
Die Hauptaufgabe der Apothekerverbände ist die Verhandlung von Arzneilieferungsverträgen, die die öffentliche Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln definieren.
ABDA
Die ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ist der Spitzenverbund der deutschen Apotheker. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt derzeit ca. 55.000 Apotheker (2007). Die ABDA fördert die gemeinsamen Interessen und die Zusammengehörigkeit der deutschen Apotheker. Einmal jährlich organisiert die ABDA den Deutschen Apothekertag.
BVpta
Die berufliche Interessensvertretung der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten ist die BVpta. Dieser Berufsverband existiert seit 1980 und engagiert sich seit jeher für ihre PTA-Mitglieder.
Als Ziel formuliert der Bundesverband der PTA die Weiterentwicklung und die Förderung des PTA-Berufes. Dabei steht vor allem die Berufspolitik und die Interessensvertretung der Berufsgruppe im Vordergrund.
ADKA
Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, ADKA e.V., wurde 1911 in Stuttgart gegründet und ist der Berufsverband für deutsche Krankenhausapotheker.
Derzeit hat die ADKA mehr als 1500 Mitglieder in 16 Landesverbänden. Als Interessensvertretung der Krankenhausapotheker hat die ADKA e.V. zwei große Ziele, für deren Erreichung Arbeitsgruppen und Ausschüsse agieren. Diese setzen sich vor allem für die Sicherung des Berufsstandes und die Weiterentwicklung der Krankenhauspharmazie ein.