Inhalt
- Was kann ich mir unter einer Kur vorstellen?
- Ich möchte eine Kur machen – an wen muss ich mich wenden?
- Kann mein Arzt mir bei der Auswahl der richtigen Kurorte, Kliniken bzw. Heilbäder helfen?
- Kann ich meinen Kurort und die Behandlungsform mitbestimmen?
- Kann ich am Kurort auch psychologisch betreut werden?
- Zu wem geht im Anschluss an die Kur mein Abschlussbericht?
- Bei welchen Erkrankungen rät man von einer Kur ab?
- Wie lange dauert eine Kur?
- Ich habe bereits eine Kurmaßnahme in Anspruch genommen – wann kann ich die nächste beantragen?
- Muss ich Eigenbeteiligungen zahlen und wie berechnet sich das?
- Ich gehe in die stationäre Behandlung – Habe ich einen Anspruch auf ein Einzelzimmer?
- Was ist eine Kurorttherapie bzw. Kurortmedizin?
- Was sind Kurmittel?
- Was kann ich unter Terrainkurwege verstehen?
- Ist die Bewegungstherapie auch für unsportliche Patienten geeignet?
- Was ist ein Kurarzt und wofür ist dieser zuständig?
- Was ist die Ergotherapie?
- Ich möchte meinen Kuraufenthalt verlängern, wie mache ich das?
- Gibt es spezielle Diäten vor Ort?
- Ich bin (geh-)behindert, gibt es dementsprechend eingerichtete Kurorte?
- Was kann ich im Kurort außer einer medizinischen Betreuung noch erwarten?
- Können Besucher oder Begleitpersonen in der Kurklinik übernachten?
- Gibt es eine Kinderbetreuung im Kurort?
Was kann ich mir unter einer Kur vorstellen?
Eine Kur ist eine aus mehreren Einzeltherapien bestehendes Heilverfahren, was zur Prävention oder Rehabilitation einer (chronischen) Erkrankung sowie psychischen Beeinträchtigunen dient. Als offizielle Kuren gelten staatlich festgelegte Kurorte sowie Heilbäder, welche als fester Bestandteil in das soziale Gesundheitssystem mit eingebunden sind. Kuren behandeln bestehende Erkrankungen und Störungen und aktivieren durch verschiedene Therapieformen wie Physio-, Bewegungs- oder Psychotherapien die inneren Selbstheilungskräfte. Kuren stabilisieren den Effekt der Heilung durch den Heimatarzt und bieten eine ideale Grundlage für eine weitere positive Entwicklung – speziell bei beeinträchtigten Kindern. Eine Kur kann die Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen vorbeugen oder eine bereits bestehende Einschränkung überwinden.
Durch den Einsatz von speziellen Kurmitteln und unterstützenden Maßnahmen wie bspw. Diäten oder Informationsrunden wird dem Patienten der erfolgreiche Wiedereinstieg in den Alltag bereitet. Dieses wird nicht zuletzt durch das reizarme Klima des Kurortes erleichtert. Viele Therapiezentren befinden sich in einem natürlichen Millieu, welches nicht nur den Körper, sondern auch die Seele entlastet.
Seit dem 1.1.2000 wird der Begriff „Kur“ jedoch nicht mehr in der Sozialgesetzgebung verwendet. So spricht man heute öffentlich von einer Rehabilitation und folgenden Begriffen:
- Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V)
- Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 24 SGB V)
- Ambulante Rehabilitation (§ 40 Abs. 1 SGB V)
- Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V)
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich
- Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung) (§ 40 Abs. 2 SGB V)
Ich möchte eine Kur machen – an wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Kur auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten machen. Viele Therapiezentren nehmen jedoch nur Patienten mit bestimmten Krankheitsbilder auf. Um eine spezielle Kur verschrieben zu bekommen, muss man sich an seinen behandelnden Arzt wenden, welches der Haus-, Betriebs- oder Facharzt sein kann. Dieser kann die Notwendigkeit einer Kur schriftlich festhalten, welches der zuständige Sozialleistungsträger (meistens die Krankenkasse) benötigt, um die Kur in die Wege zu leiten.
Weitere Informationen zum Thema Kur beantragen.
Kann mein Arzt mir bei der Auswahl der richtigen Kurorte, Kliniken bzw. Heilbäder helfen?
Ja, alle niedergelassenen Ärzte genauso wie die Krankenkassen werden regelmäßig über Kuren informiert. Hierfür bekommen sie regelmäßige Informationen vom Deutschen Heilbäderverband, welcher in seinem kostenlosen Deutschen Bäderkalender sämtliche nötigen Daten über Kuren festhält. Hierdrin finden sich Angaben über Abläufe, Zielsetzungen und Adressen der einzelnen Kurorte, Kliniken und Heilbäder.
Kann ich meinen Kurort und die Behandlungsform mitbestimmen?
Wird durch den Arzt eine „ambulante Vorsorgeleistung“ empfohlen, so kann der Patient gemeinsam mit dem Arzt den geeigneten Kurort auswählen. Er informiert ihn über die angewandten Therapieformen speziell für das vorhandene Krankheitsbild und bereitet ihn auf den Ablauf der Kur vor. Letztendlich entscheidet jedoch der Kurarzt über den genauen Therapieverlauf, welcher individuell an die Beeinträchtigung des Patienten ausgerichtet ist. Empfielt der behandelnde Arzt eine stationären Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, so ist die Krankenkasse dafür verantwortlich dem Patienten eine Einrichtung zu empfehlen. Diese sind meist Vertragspartner und sind somit nicht immer frei wählbar.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Kurorten in Deutschland.
Kann ich am Kurort auch psychologisch betreut werden?
Grundsätzlich stehen den Patienten in den Therapiezentren zusätzlich zur körperlichen Therapie auch eine psychologische Betreuung zur Verfügung. Da gerade eine ganzheitliche Behandlung oft langfristig erst Erfolg verspricht, haben fast alle Kurorte und Heilbäder zumindest psychologisch erfahrene Therapeuten im Haus, welche gezielt in das Therapiekonzept mit eingebunden werden. Darüber hinaus bieten christliche Einrichtungen Seelsorge-Möglichkeiten an.
Zu wem geht im Anschluss an die Kur mein Abschlussbericht?
Der Abschlussbericht, welche sämtliche Informationen über den Verlauf und Erfolg der Kur enthält, geht in Anschluß an den behandelnden Heimatarzt, der die Kur auch empfohlen hat. Er kann nun mit Hilfe der Informationen über bereits eingesetzten Therapieformen weitere Behandlungsmethoden vorschlagen und so an den Erfolg der Kur anknüpfen.
Bei welchen Erkrankungen rät man von einer Kur ab?
Grundsätzlich wird eine Kur nur eingesetzt, wenn der Krankheitszustand nicht akut behandlungsbedürftig ist. Nur wenn der Krankheitszustand stabil ist, können die Therapien ihre volle Wirkung entfalten und den positiven Heilungseffekt erzielen. Ist eine chronische Erkrankung noch nicht eindeutig analysiert worden oder herrschen fiebrige und entzündliche Zustände, so wird von einer Kur abgeraten. Nur bei bestimmten Erkrankungen kann eine akute Behandlung in einer spezialisierten Fachklinik kurzfristigen Erfolg versprechen. Auch der Klimawechsel sowie die Ortsumstellung erfordert einen stabilen Zustand.
Folgende Erkrankung kommen für eine Kurmaßnahme nicht in Betracht:
- Infektiös-bakteriellen Darmerkrankungen
- Entgleisten (dekompensierten) Herzerkrankungen
- Akut entzündlichen Krankheitsstadien
- Blutenden Schleimhautgeschwüre
- Zerebralen Anfallsleiden (Krampfleiden)
Eine Behandlung in einer Spezialklinik kann bei folgenden akuten Erkrankungen angemessen sein:
- Krebsnachsorge
- Lungentuberkulose
- Spezielle Magen-, Darm- und Stoffwechselerkrankungen
- Nachsorge von Folgeschäden bei Schlaganfall wie Sprachstörungen, Lähmungen usw.
- Ernährungs- und Essstörungen
- Psychosomatischen Störungen
Wie lange dauert eine Kur?
Damit eine Kur ihren vollen Heilungseffekt entfalten kann, sollte eine Kur idealerweise 4 Wochen dauern. Trotz der meist recht hohen Kosten für eine Kur sollte der Patienten jedoch zumindest einen 3 wöchigen Kuraufenthalt in Anspruch nehmen. Diese Zeit benötigt der Körper, um sich auf die Therapie einzulassen und den Organismus dahingehend zu kräftigen. Von den gesetzlichen Sozialträgern ist der dreiwöchige Aufenthalt in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur festgeschrieben, wobei es für bestimmte Erkrankungen auch Ausnahmen und Verlängerungen gibt.
Ich habe bereits eine Kurmaßnahme in Anspruch genommen – wann kann ich die nächste beantragen?
Patienten können alle 3 Jahre eine ambulante Kur beantragen. Handelt es sich um eine stationäre Wiederholungskur, so können die nach Ablauf von 4 Jahren genehmigt werden. Handelt es sich um eine besondere medizinische Dringlichkeit und alleinig eine Kur bietet die Möglichkeit zur Genesung, so können in Einzelfällen auch früher Kurmaßnahmen genehmigt werden. Diesen Antrag stellt der behandelnde Arzt und kann mit einem medizinisch fundierten Bericht die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen.
Muss ich Eigenbeteiligungen zahlen und wie berechnet sich das?
Insofern der Patient auf eigene Wünsche und ohne ärztliche Empfehlung eine Kur in Anspruch nehmen möchte, stehen ihm grundsätzlich alle gängigen Kurmaßnahmen auf eigene Kosten zur Verfügung. Therapien zur Vorsorge, zur Behandlung bestehender sowie chronischer Beschwerden bieten sich als umfassende Grundprogramme zu kurortabhängigen Preisen an. Über die gesetzliche Sozialversicherung abgesicherte Patienten haben jedoch ein speziell geregeltes Recht auf eine Kur- bzw. Rehabilisationsmaßnahme, welchen sie in mehrjährigen Abständen in Anspruch nehmen können. Dieses ist über die Kranken- und Rentenversicherung sowie der staatlichen Beihilfe genau geregelt und betrifft den Anspruch auf eine Kur bzw. Rehabilitation und ihren medizinischen Leistungen der einzelnen Einrichtungen wie z.B. Kurorte und Heilbäder. Die Patienten haben hier nur noch einen von der Kurart abhängigen Selbstbeteiligungsanteil zu tragen.
Allgemein gelten folgende Regelungen:
- Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen erfordern eine Zuzahlung von täglich 10 €, wobei die übrigen Kurleistungen hierbei zuzahlungsfrei sind.
- Maßnahmen zur ambulanten Vorsorge in den einzelnen Kurorten erfordern 10 € für die Beratung durch den Kurarzt, sowie weitere 10 € als Verordnungsblattgebühr für verordnete Kurmittelanwendungen. Diese Kosten werden noch durch das Tragen von 10% der Heilmittelkosten ergänzt, wobei die Krankenkasse hier die verbleibenden 90% übernimmt.
- Tipp: Durch das in Anspruch nehmen der Anwendungen durch ein ausgestelltes Rezept können sich Vergünstigungen gegenüber der ehemals gültigen Zuzahlung von 15% ergeben.
- Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung während des Kuraufenthalts werden zum Teil von der Krankenkasse getragen. Hierbei erhalten Erwachsene eine tägliche Beihilfe von bis zu 13 € und Kleinkinder einen Zuschuss von bis zu 21€.
- Wird eine Mutter-Vater-Kind-Kur in Anspruch genommen, so sollten die Patienten sich über die verschiedenen Regelungen über die Zuzahlungssätze ihrer Krankenkasse informieren.
Ich gehe in die stationäre Behandlung – Habe ich einen Anspruch auf ein Einzelzimmer?
Grundsätzlich haben Patienten von stationären Kurkliniken keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Die Kliniken haben sich jedoch dahingehend verändert, dass die meisten Einrichtungen heute ausschließlich Einzelzimmer für ihre Patienten bereithalten.
Was ist eine Kurorttherapie bzw. Kurortmedizin?
Unter Kurortmedizin versteht man die Klima- und Bäderwissenschaft – Klimatologie und Balneologie – welche man mit den Methoden der physikalischen Medizin verbindet. Nach Grundsätzen dieser Wissenschaften kombiniert man die moderne medizinische Medzin mit den Heilwirkungen von Klima, Boden, Meer sowie Kneippverfahren. Durch diese ganzheitliche Kombination erzielt man eine komplexe Wirkung auf Körper und Seele. In der physikalischen und psychischen Therapie sowie durch die Diätik und Gesundheitsschulung werden Verhaltensveränderungen erzielt, welche den Effekt der Medikation und Kurmittel noch verstärkt.
Was sind Kurmittel?
Unter Kurmittel versteht man sämtliche angewandte Verfahren, Heilmittel und Faktoren, die bei einer Kur zur Genesung des Patienten eingesetzt werden. Unter Kurmittel fallen zum Beispiel Heimittel wie Heilerden, Moor, Schlamm, Heilwasser und Kneippanwendungen. Aber auch ein bestimmtes Klima kann als Kurmittel angesehen werden.
Was kann ich unter Terrainkurwege verstehen?
Terrainkurwege sind die Wege, auf denen die Terrainkur ausgeübt wird. Die vom Münchner Arzt Oertel gegen ende des neunzehnten Jahrhunderts entwickelte Bewegungstherapie befasst sich mit dem Training von Herz und Kreislauf. Auf bestimmten Wegen – den Terrainkurwegen – trainiert der Patient seinen Körper und dessen System. Diese Wege sind auf den ergometrischen Belastungsgrad des Körpers ausgerichtung und hauptsächlich im Mittelgebirge vorhanden. Dort wurden sie natürlich geschaffen oder künstlich nach den gewünschten Effekten hin angelegt.
Ist die Bewegungstherapie auch für unsportliche Patienten geeignet?
Die Bewegungstherapie passt sich in ihrer Intensität und den Übungen genau an die Bedürfnisse des Patienten an. So ist sie in verschiedene Schwierigkeitsstufen mit einer bestimmten Anzahl an Teilnehmern gegliedert, um die Übungen für alle sich in der Gruppe befindlichen Patienten entsprechend zu gestalten. Die Therapeuten sind geschult im Umgang mit Patienten und können auf die Bedürfnisse und Belastungsgrenzen eines jeden einzelnen Patienten eingehen.
Was ist ein Kurarzt und wofür ist dieser zuständig?
Der Kurarzt, oder auch Badearzt genannt, hat eine Ausbildung der Allgemeinmedizin absolviert, welche er als Facharzt mit einer zusätzlichen Qualifikation ergänzt hat. Der Kurarzt hat durch verschiedene Spezialisierungen und Fachkurse seine Kenntnisse der Klimatologie und Balneologie erlangt und diese in mindestens 1 Jahr praktischer Arbeit am Kurort gefestigt. Er kann seine Kenntnisse theoretisch sowie praktisch anwenden und damit den einzelnen Patienten gezielt betreuen. So kennt er sich vorallem mit den ortsspezifischen Kurmitteln aus und kann diese dank seiner Kenntnisse auf das Krankheitsbild der Patienten anwenden. Er erstellt den individuellen Kurplan und betreut die Patienten während des Kuraufenthaltes.
Was ist die Ergotherapie?
Unter der Ergotherapie versteht man die kombinierte Arbeits- und Beschäftigungstherapie. Hierbei werden die einzelnen Funktionen des Körpers (körperliche sowie geistige) trainiert, mit dem Ziel diese Funktionen wieder im Alltag anwenden zu können. Hierbei geht es vorallem darum, dem Patienten trotz seiner Einschränkungen eine möglichst große Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu erlangen. Häufig werden Ergotherapien in Form von sog. Kreativtherapien angeboten, in denen auf spielerische und kreative Art die einzelnen Funktionen trainiert werden. Beispiele hierfür sind Singen, Töpfern, Malen, Werken oder Tanzen.
Ich möchte meinen Kuraufenthalt verlängern, wie mache ich das?
Hierfür wendet der Patient sich an den behandelnden Kurarzt, welche eine Notwendigkeit für die Verlängerung schriftlich festhält und sie bei dem betreffenden Sozialversicherungsträger beantragt. Dabei kommt es nicht auf die Zustimmung des Patienten an, um eine Verlängerung des Kuraufenthalts zu beantragen.
Gibt es spezielle Diäten vor Ort?
Grundsätzlich bieten die einzelnen Kurorte verschiedene Diätformen an, welche auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet sind. Um sicher zu gehen, dass der Kurort besonders auf Diäten und eine vollwertige Kost achtet, sollte man nach dem „RAL Gütesiegel Diät und Vollkost“ fragen. Kurorte mit diesem Siegel verpflichten sich ihre Patienten nach den Kriterien der Gütegemeinschaft Diät und Vollkost e. V. Zu verköstigen, welche regelmäßig streng konrolliert werden.
Ich bin (geh-)behindert, gibt es dementsprechend eingerichtete Kurorte?
Die meisten in Deutschland ansässigen Kurkliniken sind behindertengerecht eingerichtet. Um herauszufinden, ob der gesamte Kurort in seiner Ortsstruktur behindertengerecht ist, sollte sich der betroffene Patient jedoch vorab bei der Kurverwaltung erkundigen.
Was kann ich im Kurort außer einer medizinischen Betreuung noch erwarten?
Neben der medizinischen Betreuung bieten viele Kurorte eine Fülle an nicht medizinischen Angeboten. Die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote sind abhängig vom jeweiligen Kurort und seiner geografischen Lage. So bestechen einige Orte mit ihrem historischen Charme oder modernen Thermen, andere laden zum Wandern oder Klettern ein. Dieser Mix aus medizinischer Betreuung und der Entspannung in der Freizeit schafft die ideale Grundlage für eine ganzheitliche Genesung. Informationen über den jeweiligen Kurort werden von der Kurverwaltung oder über verschiedene Informationszentren ausgegeben.
Können Besucher oder Begleitpersonen in der Kurklinik übernachten?
Ist eine ganzzeitige Begleitung des Patienten medizinisch notwendig, so stehen der Begleitperson ein entsprechendes Zimmer sowie Verpflegung zu normalen Unterbringungskosten zur Verfügung. Ist die Klinik nicht komplett ausgelastet, so können häufig auch Besucher befristet und im selben Haus übernachten.
Gibt es eine Kinderbetreuung im Kurort?
Nimmt der Patient eine privat finanzierte Kur oder eine ambulante Vorsorgeleistung durch die Krankenkasse in Anspruch, so bieten die meisten Kurorte verschiedene Möglichkeiten für eine örtliche Kinderbetreuung an. Hierfür stehen dem Patienten ortsansässige Kindergärten und Krippen zur Verfügung, welche zeitweilig oder auch ganztägig genutzt werden können. Anders verhält es sich mit stationären Kur- und Rehamaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V. Hierbei wird nur in wenigen Ausnahmen eine Begleitung von Kindern bewilligt, da diese im Kurkonzept nicht festgelegt ist. Handelt es sich bei der Kurmaßnahmen um eine Mutter-Vater-Kind-Kur, so ist eine Kinderbetreuung in jedem Fall gewährleistet. Um sich über die jeweilige Kinderbetreuung im Kurort zu informieren, sollte man sich vor Kurantritt an die Kurverwaltung wenden.