Die Kur als medizinisch notwendige Maßnahme zur Genesung
Manche Menschen fühlen sich dauerhaft gestresst, erschöpft und krank. Auch Arztbesuche und die verschriebenen Medikamente lindern die Beschwerden nicht und der Betroffene muss bedingt durch den andauernden Krankheitszustand von der Arbeit fernbleiben.
Inhalt
In solchen Fällen muss der Arzt beurteilen, ob eine Kur medizinisch notwendig ist, um sich wieder zu regenerieren bzw. vollständig zu genesen. Empfiehlt der Arzt eine Rehabilitation, hat der Betroffene einen Anspruch auf eine Kur und man spricht auch offiziell von einem „Vorsorge- und Rehabilitionsanspruch.“
Kuren im Inland & Ausland
Wird dem Betroffenen nun offiziell eine Kur genehmigt, kann dieser die Rehabilition innerhalb der deutschen Grenzen oder auch im Ausland antreten.
Kuren im Ausland werden jedoch nur in einigen wenigen Fällen genehmigt, obwohl diese im Vergleich zu deutschen Kureinrichtungen wesentlich kostengünstiger sind.
Entsprechen die Standards jedoch denen in Deutschland, so übernehmen viele Betriebskrankenkassen auch die Kosten für eine Kur im Ausland – wie beispielsweise in Tschechien.
Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen
Die Finanzierungsmethoden sind wie auch die verschiedenen Arten von Kuren sehr vielfältig. Grundsätzlich tragen die Kranken- und Rentenversicherungen die Kosten für den Kuraufenthalt, jedoch gibt es hier auch viele Sonder- und Härtefallregelungen. Verweigert die Rentenversicherung die Finanzierung der Kur, so gibt es die Möglichkeit die Kosten der Rehabilitation von anderen sozialen Trägern begleichen zu lassen.
Über die verschiedenen Möglichkeiten sollte man sich am besten mit seinem Hausarzt oder der Krankenkasse beraten. So können Institutionen wie bspw. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Sozialamt, Versorgungsamt, Jugendamt oder die Bundesagentur für Arbeit für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen.
Aber auch wenn die Versicherung die Kosten für die Kur übernimmt, kommt der Betroffene nur in Ausnahmefällen um die tägliche Zuzahlung von i.d.R. 10 Euro herum. Hier gibt es nun jedoch auch Abweichungen und Höchstgrenzen, die diesen Tagessatz individuell variieren. Befreit von dieser Zuzahlung sind Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen sowie minderjährige Kinder unter 18. Auch Personen, welche im bestehenden Kalenderjahr bereits 6 Wochen für eine Kur Zuzahlungen tätigen mussten sind von weiteren Zuzahlungen befreit.
Stationäre, ambulante und Anschlussbehandlung
Die klassische und auch gebräuchlichste Form der Kur ist immer noch die Vollzeitbehandlung in einer Kurklinik. Hier haben die Patienten eine umfassende Behandlung direkt vor Ort und können durch die spezielle Pflege ihre Gesundheit systematisch regenerieren.
Im Gegensatz dazu gibt es auch die Möglichkeit einer ambulanten Kur. Diese gliedert sich in die ambulante Vorsorgekur und die ambulante Rehabilitation.
Bei der ambulanten Vorsorgekur wird der Patient ausschließlich in staatlich finanzierten Heilbäder behandelt, in der ambulanten Rehabilitation hat der Patient die Möglichkeit sich innerhalb seines Wohnortes behandeln zu lassen, welchen eine große Kostenersparnis für die Krankenkassen bedeutet.
Weiter gibt es die Möglichkeit einer so genannten Anschlussbehandlung (AHB). Diese erfolgt dann, wenn der Patient nach Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin regeneriert werden muss. Maßgeblich für die Genehmigung einer Anschlussbehandlung ist die Indikatorenliste, die festlegt, welche Krankheiten eine Anschlussbehandlung erfordern.
Kuren
Hier finden Sie Informationen zu Kur- und Rehabilitationsmöglichkeiten für folgende Bereiche:
- Adipositas
- Asthma
- Ayurveda
- BurnOut Syndrom
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Chronisches Schmerzsyndrom
- Down-Syndrom
- Emotionale Störungen
- Gehörlose
- Hyperkinetisches Syndrom / ADHS
- Kinderkuren
- Mayr-Kur
- Mutter-Kind-Kur
- Neurodermitis
- Psoriasis
- Rheuma
- Schlafstörungen bei Kindern
- Somatoforme Störungen
- Tiergestützte Therapien